Beschluss:

Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter den folgenden Auflagen zu erteilen:

-           Die mögliche Ausgleichsfläche wird nicht eingefriedet.

-           Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden noch nachgewiesen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Schenk Harald mit Eingang vom 03.11.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Schenk plant die Errichtung einer Gerätehütte, eines Teichs, eines Fahnenmastes und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 715 bis 717 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Einfriedung liegt evtl. (aus den Planunterlagen nicht zu erkennen) in einer potentiellen Ausgleichsfläche und die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Auf dem Grundstück ist auch eine Freizeithütte errichtet. Diese wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 10.11.1960 genehmigt und ist somit nicht Gegenstand des Bauantrages.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0