Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter den folgenden Auflagen zu erteilen:

-           Die möglichen Ausgleichsflächen werden nicht eingefriedet.

-           Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden noch nachgewiesen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Schenk Sophia und Erwin mit Eingang vom 03.11.2014.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Schenk planen die Errichtung zweier Gerätehütten und einiger Bienenkästen auf den Flur Nrn. 718 bis 734 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Einfriedung liegt teilweise in einer möglichen Ausgleichsfläche, die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Bei den Bienenkästen handelt es sich nicht um bauliche Anlagen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0