Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen aus dem im Sachverhalt dargestellten Gründen zu versagen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Gesellschaft für Außenwerbung GmbH mit Eingang vom 28.10.2014.

 

Sachverhalt:

Der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele war zu diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt. MGR Riedelsberger übernahm den Vorsitz.

 

Die Gesellschaft für Außenwerbung GmbH plant die Errichtung einer Werbeanlage für termingebundenen wechselnden Plakatanschlag auf der Flur Nr. 1838/29 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Bei dem Grundstück handelt es sich um das letzte bebaute Grundstück in der Augsburger Straße. Da die Abgrenzung des Außenbereichs von der letzten Bebauung und nicht von der Grundstücksgrenze abhängig ist, die Werbeanlage keine Nebenanlage ist und die an der Grenze geplante Werbeanlage in den Außenbereich hinein wirkt, ist diese als Außenbereichsvorhaben zu bewerten und somit nicht zulässig.

 

Darüber hinaus soll die geplante Werbeanlage in einem Abstand von ca. 19 m zur St 2035 und ca. 8 m zur Augsburger Straße im Kreuzungsbereich errichtet werden. Eine Gefährdung des Verkehrs an diesem als sensibel zu bewertenden Knotenpunkt kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           1

Bgm. Schindele gem. Art. 49 GO