Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter den folgenden Auflagen zu erteilen:

-           Die Blechgarage erhält eine Holzverschalung.

-           Die mögliche Ausgleichsfläche wird nicht eingefriedet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das im Norden des Grundstücks im Lageplan dargestellte Gebäude nicht Gegenstand des Beschlusses ist.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Neunteufel Ferdinand mit Eingang vom 07.08.2014.

Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg mit Eingang vom 20.10.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Neunteufel plant die Errichtung einer Blechgarage auf der Flur Nr. 577 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Blechgarage wiederspricht den Festsetzungen zur Gestaltung, wonach die Gebäude vorwiegend aus Holz zu errichten sind. Die erforderliche Ausgleichsfläche ist nicht nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.09.2014 behandelt und dabei beschlossen, das Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass das Gebäude in Holzbauweise errichtet wird.

 

Mit Schreiben mit Eingang vom 20.10.2014 teilt das LRA Aichach-Friedberg nun mit, dass die vorhandene Blechgarage als Bestandsgebäude nicht in Holzbauweise errichtet werden kann und somit das gemeindliche Einvernehmen als verweigert anzusehen ist. Weiter beantragt der Bauherr die Errichtung einer umlaufenden Einfriedung, wozu im bisherigen Beschluss keine Ausführungen enthalten sind. In den neuen Planunterlagen ist zudem dargestellt, dass die Garage als Gerätehütte genutzt wird.

 

Da es sich bei der Festsetzung des Bebauungsplanes, dass die Gebäude vorwiegend in Holz zu errichten sind um eine gestalterische Festsetzung handelt, ist aus Sicht der Verwaltung zur Einhaltung dieser Festsetzung auch eine Holzverschalung denkbar.

 

Die Einfriedung liegt teilweise in einer möglichen Ausgleichsfläche.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0