Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter den Auflagen zu erteilen, dass die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung über das Grundstück Flur Nr. 1716 in Richtung Neuburger Straße erfolgen und dass die Zufahrt zum Grundstück über den gemeindlichen Feldweg Flur Nr. 1718, Gemarkung Pöttmes vom Antragsteller in geeigneter Weise befestigt wird. Es wird empfohlen, den Weg zu asphaltieren. Beim Ausbau des Weges ist darauf zu achten, dass das Oberflächenwasser möglichst schadlos abgeleitet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der fehlenden Wendemöglichkeit auf diesem Weg kein Winterdienst durchgeführt wird und die Müllbehälter bis zur Straße Weiherau zu bringen sind. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass der Weg vom Markt Pöttmes nur eingeschränkt, d.h. als Feldweg unterhalten wird. Unterhaltsarbeiten, die diesen Anspruch übersteigen müssen vom Antragsteller auf eigene Kosten durchgeführt werden.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid der Ehegatten Siegmann Eva-Maria und Bernd mit Eingang

vom 06.10.2014.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Siegmann planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 1716 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche.

 

Die Zufahrt zu diesem Grundstück soll über den gemeindlichen Feldweg Flur Nr. 1718 erfolgen. Dieser Weg wurde im Zuge der Ortsrandsatzung für die Weiherau im unteren Bereich asphaltiert, im oberen Bereich ist er unbefestigt. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sollte über den westlichen Bereich des Grundstücks, d. h. über die Neuburger Straße erfolgen. Gegebenenfalls ist hier eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

Die Nachbarn wurden im Rahmen des Vorbescheids nicht beteiligt.

 

Es entwickelte sich im Gremium eine längere Diskusion, wie hinsichtlich der Zufahrt vorgegangen werden soll. MGR Schrammel war der Meinung, dass der Weg auf Kosten des Antragstellers asphaltiert werden sollte.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                           0

Gegenstimme: MGR Schrammel