Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, die erforderlichen Stellplätze sind jedoch noch nachzuweisen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Veit Gottlieb mit Eingang vom 09.10.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Veit plant den Umbau eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 1698/16 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Beim Umbau soll das Dachgeschoß ausgebaut werden und somit zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Es bleibt weiterhin nur eine Wohneinheit. Eine Genehmigung erscheint in diesem Fall nur als sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) möglich.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen 3 Stellplätze sind nicht nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0