Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Bohrung nicht zuzustimmen, da erhebliche Bedenken hinsichtlich des Grund- und Trinkwasserschutzes bestehen und eine solch intensive Bewässerung aus ökologischen Gründen abgelehnt wird, da die Erhöhung der Intensität der Bewirtschaftung der Flächen nicht für zweckmäßig erachtet wird und ggf. Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und damit vorhandene private Brunnen nicht ausgeschlossen werden können.

 

 


Bezug: 

Anzeige zur Errichtung eines Brunnens zur Grundwasserentnahme der Firma Lohner Agrar GmbH vom 25.09.2014.

Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg mit Eingang vom 02.10.2014.

 

Sachverhalt:

Die Lohner Agrar GmbH plant die Errichtung eines Beregnungsbrunnens auf der Flur Nr. 215 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Mit dem Brunnen soll insgesamt eine Fläche von 27,66 ha bewässert werden, die jährliche Entnahmemenge liegt bei ca. 12.500 m³/Jahr.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet mit Schreiben vom 02.102.2014 um Stellungnahme zur beantragten Bohrung.

 

Der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele erklärte, dass er mit diesem zusätzlichen Brunnen aus Gründen des Grund- und Trinkwasserschutzes und der Ökologie nicht einverstanden ist. MGR Schrammel war der Meinung, dass aufgrund der Wertigkeit der landwirtschaftlcihen Böden in Schnellmannskreuth eine Erhöhung der Intensität der Bewirtschaftung nicht befürwortet werden sollte.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0