Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Firma Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG mit Eingang vom 02.10.2014.

 

Sachverhalt:

Die Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG plant die Errichtung von zwei unbeleuchteten Werbetafeln. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 28 „SONDERGEBIET EINZELHANDEL UNTERFELD“, 2. Änderung vom 26.04.2013 und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Firmenlogos des Betreibers des Einzelhandels, innerhalb des Sondergebiets ein Werbepylon und im Bereich der Ausfahrt zwei Werbeanlagen zulässig.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Zu diesem Punkt entwickelte sich eine kurze Diskussion, ob dem Antrag zugestimmt werden kann oder nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                5

Nein-Stimmen:                                          4

Pers. beteiligt:                                           0

Gegenstimmen: MGR Baierl, Golling, Poisl, Riedelsberger