Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung von Frau Schwärzer Melanie mit Eingang vom 30.09.2014.

 

Sachverhalt:

Frau Schwärzer plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 229/4 der Gemarkung Osterzhausen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Osterzhausen Nr. 1 „AM KLASBERG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich:

1.       Der Kniestock soll mit 1,20 m Höhe ausgeführt werden. Zulässig wären nur 70 cm.

2.       Die Höhenlage des Gebäudes entspricht nicht den Darstellungen des Bebauungsplanes. Aufgrund der starken Hanglage ist eine Abweichung von der festgesetzten Höhenlage um ca. 1,00 m erforderlich.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen zwei Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0