Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Beseitigung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals des Herrn Brummer Josef mit Eingang vom 24.09.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Brummer plant den Abbruch des Wohngebäudes auf der Flur Nr. 24 der Gemarkung Reicherstein. Da es sich um ein Einzeldenkmal handelt, ist eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis hierfür erforderlich.

 

Gemäß Eintrag in der Denkmalliste handelt es sich um ein „Mesnerhaus, erdgeschoßiger Satteldachbau, Putzgliederung, 1. Hälfte 19. Jh.“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0