Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes der Ehegatten Sichma Irena und Jörg mit Eingang vom 15.09.2014.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Sichma planen die Errichtung eines Geräteschuppens auf der Flur Nr. 1437/60 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES OST“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Der geplante Geräteschuppen liegt außerhalb der Baugrenze. Gemäß Bebauungsplan sind Nebengebäude mit einer Grundfläche von bis zu 24 m² ausnahmsweise zulässig. Daher ist für dieses an sich verfahrensfreie Gebäude eine Ausnahme erforderlich.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0