Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen, da es sich nicht in die umgebende Bebauung einfügt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Kramer Wolfgang mit Eingang vom 12.09.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Kramer plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagenhof auf der Flur Nr. 227/2 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Geplant ist die Errichtung von insgesamt 6 Wohneinheiten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, die erforderlichen 12 Stellplätze sind jedoch nachgewiesen.

 

Hierzu entwickelte sich eine kurze Diskussion, ob sich das Vorhaben in die Umgebende Bebauung einfügt. Der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele war der Meinung, dass das geplante Gebäude an dieser Stelle deutlich zu hoch und zu wuchtig ist, vor allem auch unter Berücksichtigung der Ansicht von der Bgm.-Rohrmüller-Straße und stellte den Antrag, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          2

Pers. beteiligt:                                           0

Gegenstimmen: MGR Poisl und Riedelsberger