Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und darüber hinaus der Ausnahme für eine Bebauung bis maximal 6 m² in der privaten Grünfläche zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Mack Karina mit Eingang vom 09.09.2014.

 

Sachverhalt:

Frau Mack plant die Errichtung verschiedener baulicher Anlagen auf der Flur Nr. 713 der Gemarkung Pöttmes. Bei den Anlagen handelt es sich um eine Freizeit- und Gerätehütte mit Terrasse, eine Blockhütte mit Terrasse, eine Gerätehütte, ein Gewächshaus, eine Blechgerätehütte und eine umlaufende Maschendrahteinfriedung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die zulässige Grundfläche wird um 25,86 m² überschritten. Die Blechgerätehütte wiederspricht den Gestaltungsfestsetzungen und liegt komplett, die Einfriedung teilweise in einer möglichen Ausgleichsfläche. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Holzgerätehütte und das Gewächshaus liegen in einer privaten Grünfläche.

In dieser Fläche sind ausnahmsweise 6 m² Bebauung zulässig. Die zwei Gebäude haben zusammen eine Grundfläche von 7,32 m².

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0