Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Frank Müller mit Eingang vom 11.03.2013.

 

Sachverhalt:

Herr Müller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche der Flur Nr. 1437 der Gemarkung Pöttmes.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES OST“, 4. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich:

1. Die Dacheindeckung soll mit dunkelgrauen Dachziegeln erfolgen. Gemäß Bebauungsplan sind nur rote Dachziegel zulässig.

2. Gemäß Bebauungsplan dürfen Dachgauben ein Drittel der Hauptdachlänge nicht überschreiten. Die Länge des Zwerchgiebels beträgt knapp 50% der Hauptdachlänge.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0