Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Stephanie und Hans-Jürgen Untch

mit Eingang vom 08.03.2013.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Untch planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf einer Teilfläche der Flur Nr. 1437 der Gemarkung Pöttmes.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES OST“, 4. Änderung und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich:

1. Die Dacheindeckung soll mit dunkelbraunen Dachziegeln erfolgen, festgesetzt sind rote Dachziegel.

2. Es soll ein Zwerchgiebel mit einem nach hinten geneigten Pultdach ausgeführt werden, zulässig sind nur Satteldächer oder Schleppgauben. Zudem wird die maximale Länge der Dachgaube um ca. 60 cm überschritten.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, die erforderlichen 2 Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0