Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Stefan Riedelsberger mit Eingang vom 08.03.2013.

 

Sachverhalt:

Herr Riedelsberger plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 227/10 der Gemarkung Wiesenbach.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wiesenbach Nr. 1 „AM WEIHER“, 1. Änderung vom 30.01.1998 und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich:

1. Bei dem Vorhaben soll die Firstrichtung aus energetischen Gründen von West nach Ost laufen, der Bebauungsplan Setzt fest, dass sie von Nord nach Süd läuft. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde bereits einmal von dieser Festsetzung befreit.

2. Aufgrund der Höhenlage des Kanales soll die festgesetzte Höhenlage um ca. 50 cm überschritten werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

MGR Drittenpreis teilte mit, dass in diesem Baugebiet der Kanal relativ hoch liegt und deswegen aus technischen Gründen eine Erhöhung des Gebäudes sinnvoll sei.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0