Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Errichtung eines Betreibsleiterwohnhauses auch als Toskanahaus auf der Flur Nr. 61 zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid des Herrn Gabriel Högenauer mit Eingang vom 09.07.2012.

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.07.2012.

Schreiben des Herrn Gabriel Högenauer mit Eingang vom 01.03.2013.

 

Sachverhalt:

Herr Högenauer plant die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses entweder auf der Flur Nr. 61 oder der Flur Nr. 63 der Gemarkung Osterzhausen. Beide Vorhaben liegen gemäß Flächennutzungsplan in einer Grünfläche.

 

Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 17.07.2012 bereits behandelt und dabei beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass zum Zwecke des Gewässerunterhalts zur Kleinen Paar ein Streifen von 5,0 m von Bebauung und Bepflanzung freigehalten wird.

 

Mit Schreiben vom 01.03.2013 beantragt Herr Högenauer, die Anfrage dahingehend zu erweitern, ob an dieser Stelle auch die Errichtung eines Toskana-Hauses möglich ist.

 

MGR Huber und Schrammel waren der Meinung, dass ein Toskanahaus sich nicht in das Ortsbild einfügt und somit abgelehnt werden sollte.

 

MGR Poisl stellte fest, dass vor allem jüngere Bauherren gerne weg von den traditionellen Baustilen gehen und man sich als Gemeinde hier nicht entgegenstellen sollte.

 

Im Anschluss entwickelte sich eine kurze Diskussion, ob eine Bebauung auf der Flur Nr. 63 nicht abgelehnt werden sollte.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss entgegen des Beschlusses vom 17.07.2013, der Errichtung eines Wohnhauses auf der Flur Nr. 63 nicht zuzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                6

Nein-Stimmen:                                          3

Pers. beteiligt:                                           0

Gegenstimmen: Bgm. Schindele, MGR Hubr und Schrammel