Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung hinsichtlich der Lage außerhalb der Baugrenzen zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Befreiung der Frau Elfriede Stocker mit Eingang vom 28.02.2013.

 

Sachverhalt:

Frau Stocker plant die Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens auf der Flur Nr. 260 der Gemarkung Gundelsdorf.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 260, Gemarkung Gundelsdorf vom 23.05.2006 und hält die Festsetzungen nicht ein, da es außerhalb der Baugrenzen errichtet werden soll.

 

Grundsätzlich besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu befreien, bei Ortsrandsatzungen ist dies jedoch nicht vorgesehen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0